Elektronische Patientenakte und NFC-Gesundheitskarte

Themen in diesem Artikel
- welche Informationen sich in der ePA befinden
- was die ePA ist und wie sie funktioniert
- wie die ePA mit NFC-Karte und elektronischer Gesundheitskarte eingesehen werden kann
- wie die ePA verwaltet werden kann
- Kritikpunkte zur ePA
- ePA-Situation bei den verschiedenen Krankenkassen
1. Elektronische Patientenakte einfach erklärt
Die elektronische Patientenakte (auch ePA) ist kurz gesagt ein digitaler Sammelordner mit Gesundheitsinformationen. Arztbesuche, Medikamente, Untersuchungsergebnisse und andere Gesundheitsinformationen können in ihr gespeichert werden. So können einerseits Ärzt:innen schneller einen besseren Überblick über ihre Patient:innen bekommen und andererseits Patient:innen selbst die eigene Gesundheitshistorie nachvollziehen.
Die Daten der elektronische Patientenakte werden online zentral gespeichert. Welche Daten genau gespeichert werden können, kann von der Krankenkasse abhängen. Versicherte erhalten Zugriff auf die ePA innerhalb der App ihrer Krankenkasse. Folgende Informationen können beispielhaft gespeichert werden:
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Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten des Patienten oder Notfallkontakten
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Versicherungsdaten: Informationen zur Krankenversicherung des Patienten
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Medizinische Historie: Krankheiten, Diagnosen, Behandlungen, Operationen, Untersuchungsergebnisse, Labortests oder Arztbriefe
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Dokumentation Gesundheitsvorsorge: Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und anderen präventiven Maßnahmen
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Medikamentenliste: Medikamente, einschließlich Dosierungen und Verabreichungshinweis
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Allergien und Unverträglichkeiten: Bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten bezüglich Medikamentem
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Selbstgemessene Gesundheitsdaten: wie Blutdruckwerte oder Blutzuckerwerte
2. Motivation der ePA
Eingeführt wurde die elektronische Patientenakte am 1. Juli 2021. Seitdem steht sie Patient:innen, die von ihr Gebrauch machen möchten, per App zu Verfügung. 2025 soll die ePA dem Digitalgesetz nach für die gesetzlichen Krankenkassen Standard werden. Die Nutzung bleibt aber trotzdem freiwillig – wer sie nicht nutzen möchte, kann widersprechen.
Zentrale Motivation der ePA und der dahinterstehenden Gesetzgebung ist, dass der Informationsaustausch im Gesundheitswesen digitalisiert und erleichtert werden soll, da die aktuellen Kommunikationswege dringende Verbesserung benötigen.
Noch immer liegen Gesundheitsdaten einer Person oftmals über mehrere Ärzte verteilt vor. Medikationen und Behandlungen können nicht einfach eingesehen und aufeinander abgestimmt werden. Es gibt mehrere Versuche einen besseren Austausch zu erreichen. Doch der Einsatz unterschiedlicher Softwarelösungen in den jeweiligen Arztpraxen erschwert den reibungslosen Datenabgleich. Aus diesem Grund ist der Austausch per Datenträger, Papier oder gar Fax weiterhin an der Tagesordnung. Auch die Aktieneinsicht für Patient:innen ist oft nicht einfach möglich. Beispielsweise werden Fachuntersuchungen üblicherweise über den Hausarzt / die Hausärztin übermittelt und zur Verfügung gestellt.
Um diese Problematiken anzugehen, existieren schon seit längeren Bestrebungen, den Datenaustausch zu optimieren. Die ePA versucht diese schließlich unter einem zentralen Standard zusammenzuführen, der folgende Vorteile verspricht:
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Verbesserte Versorgung: Einfacher Zugriff auf alle relevanten Dokumente
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Bessere Zusammenarbeit: Schneller und reibungsloser Informationsaustausch zwischen den Ärzt:innen.
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Transparenz und Beteiligung: Einsicht in eigene Daten und die Möglichkeit Gesundheitsdaten hinzuzufügen.
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Effizienzgewinn: Schnelle Prozesse durch einfachere Datenverwaltung.
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Bessere Notfallversorgung: Wichtige Daten in Notsituationen abrufbar.
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Digitale Datensicherung: Schutz der Daten gegen Verlust.
3. Funktionsweise der ePA
Die elektronischen Gesundheitsakte verbindet folgende Akteure im Gesundheitswesen miteinander:
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Krankenkasse: Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die ePA innerhalb ihrer Software zur Verfügung. Den Versicherten wird eine dazugehörige, NFC-fähige Gesundheitskarte ausgegeben, die für Anmeldung und Zugriff auf die Inhalte nutzbar ist. Die Krankenkasse kann den Inhalt der ePA nicht einsehen.
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Ärzte/Ärztliche Institutionen: Ärzte oder ärztliche Institutionen können durch die Zugriffsberechtigung der Patient:innen die ePA einsehen und auch befüllen. Sie sind dafür verantwortlich die Akte mit qualifizierten Inhalten zu füllen.
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Patient:in: Erhalten per Gesundheitskarte oder NFC-Smartphone den Zugriff auf ihre ePA. Sie können die ePA einsehen und selbst bearbeiten.
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Forschungseinrichtungen: Durch das Bereitstellen von ePA-Daten für die medizinische Forschung soll diese unterstützt werden. Versicherte können der Datenfreigabe jedoch bei den Ombudsstellen der Krankenkassen oder digital in der App widersprechen.
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IT Dienstleister: Stellen die technische Infrastruktur für die Datenspeicherung und Verarbeitung zur Verfügung. Daten können nicht eingesehen werden und sind verschlüsselt gespeichert.

4. NFC und die elektronische Gesundheitskarte
Wie bereits erwähnt, dient die elektronische Gesundheitskarte mit integriertem NFC Chip der Zugang für Patient:innen und Ärzt:innen zur ihrer ePA.
Ob Ihre Gesundheitskarte nfc-fähig ist, erkennen Sie anhand des NFC-Symbols, welches sich sichtbar auf Ihrer Karte befinden muss. Befindet sich das Symbol auf der Gesundheitskarte, so ist sie mit einem NFC-Chip versehen. Dieser ist nicht zu verwechseln mit dem goldenen Kontakt-Chip, der sich ebenfalls auf der Gesundheitskarte befindet. Der NFC-Chip sowie eine NFC-Antenne, sind innerhalb der Karte verbaut. Sie sind zuständig für den Datenaustausch. Verbaut sind diese ähnlich wie bei Bankkarten.

4.1. NFC-Gesundheitskarte in der Arztpraxis
Seit jeher wird die Gesundheitskarte in der Praxis per Chipkartenleser ausgelesen. Dabei sind derzeit hauptsächlich noch Geräte im Einsatz für den goldenen Kontakt-Chip auf der Karte – erkennbar daran, dass die Karte eingesteckt werden muss.
Mit der kommenden Generation der Geräte wird auch NFC Einzug halten und der Scan in der Arztpraxis schneller und fehlerfreier ablaufen können. Ähnlich wie bei Bezahlterminals an Kassen könnte hier ein kontaktloses Einlesen den Vorgang beschleunigen und vereinfachen.
Der Scan am Eingang der Praxis dient aber zunächst nur, den Besuch der Patient:innen zu erfassen. Eine Datenübermittlung in die elektronische Patientenakte erfolgt nach Freigabe separat über die Softwarelösungen, die in der jeweiligen Praxis eingesetzt werden.
4.2. NFC-Gesundheitskarte zuhause nutzen
Um die Gesundheitkarte selbst per NFC nutzen zu können, wird zunächst eine Freischaltung benötigt. Diese kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür erhalten Versicherte anschließend einen Zugangscode (PUK oder TAN), eine PIN und eine schrittweise Erklärung.
Nach der initialen Freischaltung reicht ein Scan per NFC sowie die Eingabe des individuellen Zugangscodes aus, um die Patientenakte zu öffnen und die Daten anzuzeigen. Dazu wird neben der Gesundheitskarte ein NFC fähiges Smartphone oder NFC-Lesegerät für den Rechner benötigt. So kann die Patientenakte einfach vom PC, Laptop oder Tablet aus eingesehen werden.
4.3. ePA problemlos einsehen
Um die ePA per Gesundheitskarte einzusehen, gibt es zwei Möglichkeiten:
4.3.1. Einsehen mit Smartphone
Um die ePA mit dem Smartphone einzusehen, muss die Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten werden. Hierauf öffnet sich die App Ihrer Krankenkasse und bittet Sie, sich einzuloggen. Anschließend können Sie zur ePA in ihrer App navigieren.
4.3.2. Einsehen mit PC/Laptop/Tablet und Lesegerät
Achtung: Dieser Schritt ist nur möglich, wenn Ihre Krankenkasse einen entsprechenden Desktop-Client anbietet, in dem Sie Ihre ePA verwalten können. Die AOK bietet einen solchen Client zum Beispiel an. Informieren Sie sich diesbezüglich vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Die Patientenakte am PC zu öffnen, kann angenehmer sein, insbesondere wenn Daten verwaltet, gespeichert oder gedownloadet werden müssen. Denn die Benutzeroberfläche eines PCs eignet sich für das Bearbeiten von Dokumenten aufgrund der schnellen Handhabung besser.
Da PCs, Laptops und Tablets kein Lesegerät in ihrer Hardware integriert haben, benötigen sie ein externes Lesegerät, um die Gesundheitskarte auslesen zu können. Hierzu zählen Chipkartenlesegeräte oder NFC-Reader. Ein geeignetes Gerät zum Auslesen der Gesundheitskarte oder des Personalausweises ist der Chipkartenleser APG8201-B2.
Um die ePA mit dem PC einzusehen, muss das Lesegerät zunächst per USB an das Gerät angeschlossen werden. Außerdem muss der Desktop-Client installiert sein.
Um sich erfolgreich anzumelden, muss der Desktop-Client geöffnet werden. Nun können Anmeldeoptionen gewählt werden, hierbei muss die Gesundheitskarte gewählt werden. Gegebenenfalls ist dieser Schritt standardmäßig aktiviert. Anschließend muss die Gesundheitskarte nach Anweisung in das Kartenlesegerät eingeführt werden. Falls nötig, muss zusätzlich der PIN der Gesundheitskarte eingegeben werden.
4.4. NFC-Reader
Ein NFC-Reader ist ein Kartenlesegerät, das NFC-Chips auslesen kann. Doch nicht jeder NFC-Reader eignet sich auch dafür, die ePA auslesen zu können. Eine gewisse Sicherheitsklasse des Readers ist hierfür nötig.
Insgesamt gibt es 4 verschiedene Sicherheitsklassen:
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Sicherheitsklasse 1: Diese Kartenleser bieten den geringsten Schutz. Sie besitzen weder Display noch eine Tastatur. Daten müssen manuell am PC eingegeben werden, Malware kann diesen Prozess jedoch ausspähen.
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Sicherheitsklasse 2: Diese Kartenleser besitzen eine Tastatur. Hier muss ein PIN eingegeben werden, der vom Terminal an die Karte übermittelt wird. Anschließend wird die Karte ausgelesen.
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Sicherheitsklasse 3: Diese Kartenleser bieten neben einer Tastatur auch ein Display. Mithilfe des Displays können Daten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden, bevor sie übermittelt werden. Geräte dieser Sicherheitsklasse besitzen außerdem auch Firmware.
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Sicherheitsklasse 4: Diese Kartenleser bieten die größtmögliche Sicherheit. Sie besitzen zusätzlich zu Tastatur und Display ein SAM-Modul (SAM = Secure Access Module). Durch das Modul kann der Besitzer/die Besitzerin des Lesegeräts eindeutig identifiziert werden.
Für das Einlesen der ePA sollten Sie mindestens einen Reader mit Sicherheitsstufe 2 verwenden.
5. Die elektronische Patientenakte verwalten
Die elektronische Patientenakte kann auf verschiedene Weisen verwaltet werden.
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Einsehen: Mithilfe der Krankenkassen-App (oder der Software) kann die ePA online aufgerufen werden. Dort können dann in der ePA gespeicherte Dokumente eingesehen werden.
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Patientenakte befüllen: Sowohl der Arzt als auch sie selbst können Ihre Patientenakte befüllen. Die ePA ermöglicht es ihnen, innerhalb der Benutzeroberfläche Dokumente hochzuladen und zu speichern. Auch Ärzte können auf Nachfrage Dokumente in Ihrer ePA hinterlegen.
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Dokumente entfernen: Sie können Dokumente aus Ihrer ePA auch jederzeit entfernen, z.B. wenn sie diese nicht mehr benötigen.
6. Kritik an der ePA
Die ePA soll einige Vorteile bringen, doch es entstehen auch Nachteile. Die ePA ist lediglich über die App oder Software einer Krankenkasse verfügbar. Gerade für ältere Menschen kann der Umgang mit einem Smartphone oder einem PC aber eine Herausforderung darstellen.
Des weiteren können Patient:innen Dokumente löschen, wenn sie sie als unangenehm oder störend empfinden. Dies kann die Behandlung der Patient:innen negativ beeinflussen. Doch auch seitens der Ärzte kann sich die Behandlung verschlechtern. Die medizinische Historie kann die Voreingenommenheit bei Ärzten verstärken, z.B. indem Beschwerden oft auf eine psychische Krankheit der Patient:innen zurückgeführt werden.
Auch die Speicherung der Daten in einer Cloud stellt einen Nachteil dar. Cloud-Service-Anbieter setzen fortschrittliche Sicherheitsmaßnahmen ein. Dennoch kann ein Risiko von Sicherheitsverletzungen nicht komplett verhindert werden. Ein unbefugter Zugriff auf private Gesundheitsdaten kann schwerwiegende Folgen haben.
7. Elektronische Patientenakte und Datenschutz
Berechtigterweise stellt sich die Frage, inwiefern die sehr sensiblen Daten der ePA geschützt werden. Hierfür setzen die Versicherungen Verschlüsselungstechniken ein, damit außer den Patient:innen und die durch die Patient:innen Berechtigten Zugriff erhalten. Es ist den Krankenkassen außerdem nicht möglich, die ePA einzusehen. Die Dokumente liegen verschlüsselt in der App, welche wiederum lediglich auf dem Smartphone entschlüsselt werden können.
Um große Datenmengen verwalten zu können, werden Server zur Speicherung der ePA-Dokumente genutzt. Hierfür werden die Daten per Cloud ausgelagert.
7.1. Zugriffsrechte
Allein Patient:innen können darüber entscheiden, wer ihre ePA einsehen und Daten speichern kann. Ohne eine Einwilligung ist es nicht möglich, auf die ePA zuzugreifen. Patient:innen können darüber hinaus entscheiden, ob ein Zugriff für längere Zeit möglich sein soll oder sich lediglich auf die aktuelle Behandlung begrenzt.
An wen Zugriff für die Patientenakte erteilt werden kann, ist gesetzlich festgelegt. Einerseits kann dies an das Heilpersonal erfolgen. Dazu zählen z.B. Ärzt:innen, Therapeut:innen, Krankenhäuser sowie Apotheken. Seit 2023 können Patient:innen ihre Daten auch zu Forschungszwecken freigeben.

7.2. Patientenakte ablehnen
Die Patientenakte wird Pflicht für alle, jedoch kann der Erstellung einer Patientenakte auch widersprochen werden. Hierfür müssen Patient:innen sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse melden. Außerdem ist es möglich, eine Patientenakte anzulegen und sie im Nachhinein wieder zu kündigen. Alle erhaltenen Daten werden anschließend permanent gelöscht.
7.3. Schutz der Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte ist einerseits durch eine PIN geschützt, andererseits auch durch die NFC-Technologie. Die PIN verhindert eine unberechtigte Authentifizierung in der Krankenkassen-App. Aber auch die Daten auf der Gesundheitskarte selbst sind geschützt. Nahfeldkommunikation (NFC) wird aufgrund der geringen Reichweite häufig in Bereichen genutzt, die mit sensiblen Daten arbeiten, z.B. dem Bezahlen. Um Daten, die direkt auf ihrer Gesundheitskarte gespeichert sind, auszulesen, müsste die Gesundheitskarte in direkten Kontakt mit einem Lesegerät kommen. Des Weiteren existieren Schutzhüllen, die das Auslesen von NFC-Karten vollständig verhindern, bis diese abgenommen werden.
8. EPA bei den Krankenkassen
8.1. EPA bei den gesetzlichen Krankenkassen
In 2025 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten Standard werden. Jede Krankenkasse ist daher verpflichtet, eine ePA zu Verfügung zu stellen. So soll die ePA umfassend eingeführt werden. Wer diese nicht nutzen möchte, muss sie bei der jeweiligen Krankenkasse widerrufen.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt per Krankenkassen-App oder eines Desktop-Clients. Um sich bei der App oder dem Desktop-Client zu authentifizieren, kann die nfc-fähige Gesundheitskarte genutzt werden. Bereich der Digitalisierung liegen die gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich zu den privaten Krankenversicherungen in einer fortgeschritteneren Position.
8.2. EPA bei privaten Krankenkassen
Nicht alle privaten Krankenkassen stellen die ePA bereits zu Verfügung. Eine zeitnahe Einführung der ePA für Privatpatient:innen ist jedoch geplant. Inwiefern die Patientenakte genutzt werden kann, hängt demnach stark von der Krankenkasse selbst ab. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Privatversicherte sich bei ihrer eigenen Krankenkasse näher informieren.
Da Privatpatient:innen keine Gesundheitskarte besitzen, können Sie ihre ePA nicht mit ihr einsehen. Der Zugriff erfolgt daher meist über PIN oder über andere Authentifizierungsverfahren. Manche Privatkrankenkassen stellen ihren Patient:innen eine sogenannte Versichertenkarte zur Verfügung. Doch diese kann nicht für die Authentifizierung in einer App oder einem Desktop-Client genutzt werden.
9. Fazit
Die elektronische Patientenakte ermöglicht die digitale Speicherung von Gesundheitsinformationen wie Arztbesuchen, Medikamenten und Untersuchungsergebnissen. Durch die ePA soll eine verbesserte und schnellere Versorgung, ein effizienterer Informationsaustausch zwischen Ärzten und Transparenz für Patienten gewährleistet werden. Gewisse Kritikpunkte wie Schwierigkeiten für ältere Menschen in der Handhabung stellen jedoch zukünftige Herausforderungen dar. Wer die ePA verwenden möchte, kann mithilfe der nfc-fähigen Gesundheitskarte und Krankenkassen-App auf sie zugreifen.
Aktuell steht sie nur gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Da das Gesundheitswesen jedoch umfassend digitalisiert werden soll, kann auch mit einer zukünftigen Einführung bei privaten Krankenkassen gerechnet werden.