Personalausweis mit NFC-Reader auslesen über Windows
Stellen Sie sich vor, sie möchten online ein Konto bei einer Sparkasse eröffnen, auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen, Kindergeld beantragen oder Sie möchten in einem Online-Shop ein Computerspiel kaufen, das allerdings erst ab 18 Jahren zugelassen ist. All diese Fälle haben gemeinsam, dass Sie sich zuerst anhand Ihres Personalausweises identifizieren müssen, bevor Sie mit Ihrer Tätigkeit fortfahren können und zum Beispiel Ihr Bankkonto eröffnen können.
Oftmals muss man für den Behördengang, um sich auszuweisen, lange Wege und viel Zeit in Kauf nehmen. Das ändert sich nun aber durch den neuen elektronischen Personalausweis (nPA). Anhand des neuen elektronischen Personalausweises haben Sie die Möglichkeit Ihre Identität direkt im Internet nachzuweisen und Anträge an das Bürgeramt online zu stellen. Zusätzlich kann über die eID-Funktion dem Online-Shop übermittelt werden, ob Sie schon das erforderliche Alter besitzen, um das Computerspiel kaufen zu dürfen.
Damit wir aber die Online-Ausweisfunktion nutzen können müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises muss aktiviert sein.
- Sie müssen Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN kennen.
- Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelte AusweisApp, muss installiert sein.
- Sie brauchen ein NFC-fähiges Smartphone oder einen USB-Kartenlesegerät, das mit dem Personalausweis kompatibel ist.
Wenn Sie nun Ihre Ausweisdaten zum Beispiel an den Online-Shop übermitteln wollen oder ein Antragsformular zur Einrichtung eines Bankkontos oder zum Erhalt des Kindergeldes ausfüllen möchten, bietet es sich an die Online-Ausweisfunktion an einem Laptop, zum Beispiel einem Windows-Rechner, zu nutzen.
In diesem How2 erklären wir Ihnen, wie Sie Ihren Personalausweis über einen Windows-Rechner auslesen können.
Inhalt:
Technische Vorbereitung
Zuerst müssen wir auf den Windows-Rechner die AusweisApp installieren. Dazu brauchen wir noch ein Kartenlesegerät bzw. einen NFC-Reader, der explizit zum Auslesen des Personalausweises geeignet sein. Deswegen verwenden wir den NFC Reader / Writer ACR1581U-C1 DualBoost III . Denn dieser gehört zu den, von der AusweisApp vermerkten kompatiblen Kartenlesegeräten. Diesen können wir nun an den Windows-Rechner schließen.
Eigene Daten einsehen
Im ersten Schritt sollten wir kontrollieren, dass die Daten, die auf unserem Personalausweis gespeichert sind, korrekt und noch aktuell sind. Dafür öffnen wir die AusweisApp auf unserem Windows-Rechner. Dann gehen wir auf Einstellungen → USB Kartenleser. Dort wird Ihnen angezeigt, welcher USB-Kartenleser gerade mit Ihrem Windows-Rechner verbunden ist. Dabei sollte unser NFC-Reader mit einem grünen Häkchen versehen sein.
Danach gehen wir wieder zurück auf die Startseite und klicken auf Meine Daten einsehen → Meine Daten einsehen. Daraufhin wird das Berechtigungszertifikat heruntergeladen und dann tippen wir auf Weiter zur PIN-Eingabe. Danach werden Sie dazu gebeten, den NFC-Reader anzuschließen, falls Sie diesen noch nicht an Ihren Rechner angeschlossen haben. Dann legen Sie Ihren Personalausweis auf den NFC-Reader und geben Ihren Karten-PIN ein.
Beim Anbieter authentifizieren
Nun gehen wir auf die Webseite des Anbieters, bei dem wir uns authentifizieren möchten und starten parallel die AusweisApp. Über die Webseite des Anbieters gelangen wir nun zur AusweisApp. Wenn uns die App dazu auffordert, legen wir unseren Personalausweis auf den NFC-Reader und geben unsere Karten-PIN ein.
Zusammenfassung
In diesem How2 haben wir erklärt, wie man sich direkt online mit seinem Personalausweis und dem NFC-Reader ausweisen und Antragsformulare ausfüllen kann.
Die Möglichkeit sich online auszuweisen oder Anträge online zu stellen und auszufüllen hat den Vorteil, dass lange Wartezeiten für Behördentermine und für persönliche Beratungen bei Banken nicht mehr nötig sind. Dazu müssen auch nicht mehr lange Ankunftswege eingeplant werden. Aber diese Tätigkeiten können nun einfach, flexibel und spontan von zu Hause aus durchgeführt werden.
Erstellt: 19.03.2025 / Aktualisiert: 24.04.2025 2025-03-19 2025-04-24